Wo persönliche Entwicklung gelingt.

Beständigkeit erleben, Lebensqualität steigern.

Du kannst dich selbst zu einem stationären Aufenthalt in der Lilith anmelden oder dich zuweisen lassen. Für die Aufnahme gelten klare Regeln: Dein «Ja» zu abstinenter Lebensführung, gesicherte Finanzierung, Therapiemotivation und Akzeptanz unseres Konzepts. Für den Massnahmenvollzug nach Art. 60 StGB gelten dieselben Aufnahmekriterien.

Abstinente Lebensführung.

Dein Entscheid, auf den Konsum von illegalen Substanzen und Alkohol zu verzichten, ist eine wesentliche Voraussetzung, um das Angebot der Lilith in Anspruch nehmen zu können. Im Falle einer Suchterkrankung muss vor dem Eintritt ein körperlicher Entzug absolviert sein.

Gesicherte Finanzierung.

Die Kosten für einen Aufenthalt in der Lilith sind hoch. Wir helfen dir während des Aufnahmeverfahrens gerne, die für die Finanzierung notwendigen Schritte einzuleiten. Es gibt folgende Möglichkeiten:

  • Damit die Kosten übernommen werden, musst du beim Sozialdienst deiner Wohngemeinde angemeldet sein oder dort Sozialhilfe beantragen.
  • Beziehst du eine IV-Rente, werden die Kosten über die IV und Ergänzungsleistungen (EL) übernommen. Ist dies der Fall brauchst du für die Dauer des Aufenthalts in der Lilith eine Finanzbeistandschaft, welche die Kosten für dich verwaltet.
  • Um in der Lilith eine Suchtbehandlung im Rahmen des Massnahmenvollzugs (Art. 60 StGB) zu machen, braucht es ein rechtskräftiges Urteil und eine Kostengutsprache der einweisenden Behörde.