Möchten Sie einen stationären Aufenthalt anmelden?
Die stationären Angebote der Lilith sind IVSE anerkannt. Aus diesem Grund können wir auch ausserkantonale Klientinnen aufnehmen.
Nach dem Informationstermin findet in der Regel ein Auftragsklärungsgespräch mit der zuweisenden Stelle statt. In diesem werden Auftrag, Eintrittsvoraussetzungen und Eintrittstermin geklärt. Der Eintritt der Klientin erfolgt nach Erteilung der Kostengutsprache und/oder der Kostenübernahmegarantie des Wohnkantons.
Kontakt
Fragen bezüglich eines stationären Aufenthaltes beantwortet Ihnen:
Nicole Brodbeck
Co-Geschäftsleiterin
Weiterführende Informationen
- PDF Formular Kostengutsprache Frau
- PDF Formular Kostengutsprache Kind
- PDF Formular Kostengutsprache Frau mit Besuchskind
- PDF Formular Kostengutsprache für Besuchstage vom Besuchskind
- PDF Formular Subsidiäre Kostengutsprache Frau
- PDF Formular Subsidiäre Kostengutsprache Kind
- PDF Formular Subsidiäre Kostengutsprache Frau mit Besuchskind
- PDF Formular Subsidiäre Kostengutsprache für Besuchstage vom Besuchskind